Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 05.10.2012

Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2012 - IX ZB 61/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35828
BGH, 18.10.2012 - IX ZB 61/10 (https://dejure.org/2012,35828)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2012 - IX ZB 61/10 (https://dejure.org/2012,35828)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - IX ZB 61/10 (https://dejure.org/2012,35828)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 287 Abs 2 InsO, § 295 InsO, § 296 InsO, § 850c ZPO, § 850e Nr 3 ZPO
    Restschuldbefreiungsantrag: Umfang der Abtretung pfändbarer Forderungen aus einem Dienstverhältnis bei Empfang von Naturalleistungen in Form der Überlassung eines Dienstwagens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage nach der Unterrichtungspflicht eines Insolvenzschuldners über nicht pfändbare Sachzuwendungen (hier: Überlassung eines Kfz)

  • zvi-online.de

    InsO § 287 Abs. 2, § 295 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 850e Nr. 3
    Umfang der Abtretungserklärung gem. § 287 Abs. 2 InsO bei Nutzung eines Dienstwagens durch den Schuldner

  • rewis.io

    Restschuldbefreiungsantrag: Umfang der Abtretung pfändbarer Forderungen aus einem Dienstverhältnis bei Empfang von Naturalleistungen in Form der Überlassung eines Dienstwagens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 1; InsO § 295 Abs. 1 Nr. 3
    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage nach der Unterrichtungspflicht eines Insolvenzschuldners über nicht pfändbare Sachzuwendungen (hier: Überlassung eines Kfz)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Restschuldbefreiung und der verschwiegene Dienstwagen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Insolvenzschuldner muss im Rahmen seiner Obliegenheiten auch über Überlassung eines Dienstwagen unterrichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2012, 2342
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - IX ZB 61/10
    Es fehlen insbesondere Ausführungen, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die geltend gemachte Rechtsfrage umstritten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 191).
  • BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22

    Privat genutzter Dienstwagen - Wert des Sachbezugs

    Erhält der Arbeitnehmer neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen, wozu auch die Überlassung eines privat nutzbaren betrieblichen Kraftfahrzeugs gehört (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 733/07 - Rn. 23, BAGE 130, 101; BGH 18. Oktober 2012 - IX ZB 61/10 - Rn. 3; PG/Ahrens ZPO 14. Aufl. § 850e Rn. 35; Musielak/Voit/Flockenhaus 20. Aufl. ZPO § 850e Rn. 14) , sind Geld- und Naturalleistungen nach § 850e Nr. 3 Satz 1 ZPO zusammenzurechnen.
  • BGH, 07.03.2024 - IX ZB 47/22

    Versagung der Restschuldbefreiung - und die Amtsermittlungspflicht des

    Wird dem Schuldner ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, handelt es sich dabei um einen Sachbezug, der Teil der Arbeitsvergütung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - IX ZB 61/10, ZInsO 2012, 2342 Rn. 3; BAG, ZInsO 2023, 2532 Rn. 12 ff; LAG Hessen, NZI 2009, 526; ebenso zu § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO BAGE 130, 101 Rn. 15).

    Bei einer Zusammenrechnung von Geld- und Naturalleistungen erweitert § 850e Nr. 3 Satz 2 ZPO die Pfändbarkeit des in Geld zahlbaren Betrags insoweit, als der dem Schuldner nach § 850c ZPO verbleibende Betrag durch den Wert der Naturalleistung gedeckt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - IX ZB 61/10, ZInsO 2012, 2342 Rn. 3).

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.10.2012 - 2 W 522/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30726
OLG Koblenz, 05.10.2012 - 2 W 522/12 (https://dejure.org/2012,30726)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.10.2012 - 2 W 522/12 (https://dejure.org/2012,30726)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Oktober 2012 - 2 W 522/12 (https://dejure.org/2012,30726)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Umfang des Nachweises der Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners durch den Insolvenzverwalter

  • rechtsportal.de

    InsO § 143 130; InsO § 131; InsO § 133

  • ibr-online

    Wer muss Gläubigerbenachteiligungsabsicht beweisen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfechtungsgegnerin muss ggf. masseverkürzende Handlungen begründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1387
  • WM 2013, 654
  • ZInsO 2012, 2342
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.2008 - IX ZR 59/07

    Zum Risiko der Insolvenzanfechtung bei einer Transaktion innerhalb eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2012 - 2 W 522/12
    Besteht gemäß § 131 Abs. 2 InsO eine Vermutungswirkung für die Gläubigerbenachteiligungsabsicht, weil durch Handlungen - hier Auszahlungen aus der Kasse - die Aktivmasse verkürzt und der Zugriff auf das Schuldnervermögen vereitelt, erschwert oder verzögert wird, ist es nicht Sache des Insolvenzverwalters alle möglichen Entlastungstatsachen vorzutragen und zu widerlegen, sondern die Anfechtungsgegnerin muss die Begründung für die Vornahme dieser Handlungen vortragen und sich entlasten (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 09 .10.2008 - IX ZR 59/07 - ZinsO, 2008, 1202).

    Gemäß § 131 Abs. 2 InsO besteht für die Gläubigerbenachteiligungsabsicht eine Vermutungswirkung, da durch diese Handlungen die Aktivmasse verkürzt und der Zugriff auf das Schuldnervermögen vereitelt, erschwert oder verzögert wurde (BGH, Urteil vom 09 .10.2008 - IX ZR 59/07 - ZinsO, 2008, 1202).

  • BGH, 29.04.1986 - IX ZR 145/85

    Zurückbehaltungsrecht des Anfechtungsgegners gegenüber Anspruch aus Anfechtung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2012 - 2 W 522/12
    Das Landgericht führt zunächst zutreffend aus, dass gemäß § 143 InsO ein schuldrechtlicher Anspruch auf Rückgewähr zur Insolvenzmasse ausschließlich bezüglich solcher Gegenstände besteht, die durch eine anfechtbare Handlung aus dem Vermögen des Schuldners veräußert , weggeben oder aufgegeben worden sind (BGH , Urteil vom 29.04.1986 - IX ZR 145/85 - NJW-RR 1986, 991 f.).
  • BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2012 - 2 W 522/12
    Zutreffend führt das Landgericht aus, dass Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe ist, mittellosen Personen oder amtlichen Verwaltern von Vermögensmassen die Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen (BVerfG, NJW-RR 2003, 1216).
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